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Rechtsprechung
   KG, 07.02.2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (2/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12774
KG, 07.02.2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (2/08) (https://dejure.org/2008,12774)
KG, Entscheidung vom 07.02.2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (2/08) (https://dejure.org/2008,12774)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (2/08) (https://dejure.org/2008,12774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des anwaltlichen Zeugenbeistands auf Akteneinsicht; Zuständiger Spruchkörper für die Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Versagung der Akteneinsicht für den Zeugenbeistand durch die Bundesanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Akteneinsicht für Zeugenbeistand

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Akteneinsicht für Zeugenbeistand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2002 - VI 9/01

    Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg NJW 2002, 1590).

    Grundlage der Entscheidung ist vielmehr das Wissen oder die Einschätzung des Zeugen selbst, sich bei der wahrheitsgemäßen Beantwortung einer Verfolgung im Sinne von § 55 StPO auszusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2806, 2807).

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens; Anordnung der Entfernung eines möglichen Zeugen;

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Die Vorschrift des § 406e StPO zeigt, dass der Gesetzgeber "im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten einen vertretbaren Ausgleich" (LR-Hilger, StPO 25. Aufl., § 406e Rdnr. 3; vgl. auch BGHSt 39, 112, 116) gesucht hat und nur dem verletzten Zeugen regelmäßig ein Akteneinsichtsrecht zubilligen wollte.
  • BVerfG, 15.01.2004 - 2 BvR 1895/03

    Rechtliches Gehör; Akteneinsicht des Verteidigers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Da das Ermittlungsverfahren der Klärung eines Verdachts dient und deshalb nicht von Anfang an "offen", das heißt unter Bekanntgabe aller ermittelten Tatsachen geführt werden kann, ist es mit Blick auf den rechtsstaatlichen Auftrag zur möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren gegenüber dem Beschuldigten (vgl. dazu BVerfG wistra 2004, 179) oder Zeugen einen Informationsvorsprung hat, der ihr unter anderem auch die Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Auskunftsperson und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben ermöglicht.
  • OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01

    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg NJW 2002, 1590).
  • LG Hildesheim, 26.03.2007 - 25 Qs 17/06

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Soweit § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO anordnet, dass die Entscheidung "des Vorsitzenden" unanfechtbar ist, wird damit für den Fall, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren angefochten wird, keine funktionale Zuständigkeit des Vorsitzenden begründet oder vorausgesetzt (vgl. KG, Beschluss vom 19. April 2001 - 4 VAs 1/01 - LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 - zitiert nach juris).
  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis

    Dieser hat, sofern er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht nur als "Privatperson" im Sinne von § 475 StPO (HansOLG Hamburg NJW 2002, 1590; KG, Beschl. vom 7. Februar 2008 (1) 2 BJs 58/06-2 (2/08) - juris m. w. N.; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 68 b Rdn. 24).
  • LG Berlin, 15.02.2010 - 3 Wi Js 1665/07

    Strafverfahren: Akteneinsicht durch den Kapitalanleger bei einem Verfahren wegen

    Erst recht ist daher dem nicht durch die Straftat verletzten Zeugen und seinem Beistand die Akteneinsicht zu verweigern, wenn dies Verfahrenszwecke gefährdet (vgl. KG Beschluss vom 07. Februar 2008 - [1] 2 BJs 58/06 - 2 [2/08]).
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Rechtsprechung
   KG, 20.12.2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23944
KG, 20.12.2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07) (https://dejure.org/2007,23944)
KG, Entscheidung vom 20.12.2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07) (https://dejure.org/2007,23944)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07) (https://dejure.org/2007,23944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Organ für einen Antrag des Zeugenbeistandes auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft; Recht eines anwaltlichen Zeugenbeistands auf Akteneinsicht; Akteneinsicht durch den Zeugenbeistand vor Vernehmung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2002 - VI 9/01

    Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg, NJW 2002, 1590).

    Grundlage der Entscheidung ist vielmehr das Wissen oder die Einschätzung des Zeugen selbst, sich bei der wahrheitsgemäßen Beantwortung einer Verfolgung im Sinne von § 55 StPO auszusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2806, 2807).

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens; Anordnung der Entfernung eines möglichen Zeugen;

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Die Vorschrift des § 406 e StPO zeigt, dass der Gesetzgeber "im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten einen vertretbaren Ausgleich" (LR-Hilger, StPO 25. Aufl., § 406 e Rdnr. 3; vgl. auch BGHSt 39, 112, 116) gesucht hat und nur dem verletzten Zeugen regelmäßig ein Akteneinsichtsrecht zubilligen wollte.
  • OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01

    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg, NJW 2002, 1590).
  • LG Hildesheim, 26.03.2007 - 25 Qs 17/06

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Soweit § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO anordnet, dass die Entscheidung "des Vorsitzenden" unanfechtbar ist, wird damit für den Fall, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren angefochten wird, keine funktionale Zuständigkeit des Vorsitzenden begründet oder vorausgesetzt (vgl. KG, Beschluss vom 19. April 2001 - 4 VAs 1/01 - LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 - zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 620 Qs 9/19

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht für den nicht verletzten Zeugen und dessen

    Dem anwaltlichen Zeugenbeistand steht hingegen kein eigenes Akteneinsichtsrecht zu (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, NStZ-RR 2010, 246 m.w.N.; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07), BeckRS 2008, 13875 m.w.N., beck-online).
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Rechtsprechung
   KG, 25.02.2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (1/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22775
KG, 25.02.2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (1/08) (https://dejure.org/2008,22775)
KG, Entscheidung vom 25.02.2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (1/08) (https://dejure.org/2008,22775)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (1/08) (https://dejure.org/2008,22775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer rückwirkenden Bestellung eines Zeugenbeistandes im Strafverfahren; Vorliegen einer den Strafverfolgungsbehörden zuzurechnenden Verzögerung der Beistandsbestellung als Voraussetzung für eine ausnahmsweise zulässige rückwirkende Bestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Während die Mandatserteilung zu einer vertraglichen Beziehung zwischen Beistand und Zeugen führt, ergibt sich aus der Bestellung ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, auf dessen Grundlage der Rechtsanwalt, der auf diese Weise als Privater zu öffentlichen Zwecken in Dienst genommen wird (vgl. BVerfGE 39, 238), persönlich und ohne die Möglichkeit der Erteilung einer Untervollmacht tätig wird.
  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Dieser ist der Mitgliedschaft in der "militante gruppe (mg)" sowie der versuchten Brandstiftung an drei Lastkraftwagen der Bundeswehr dringend verdächtig (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2007 - StB 43/2007 -).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Für diesen besteht weitgehend Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine rückwirkende Beiordnung ausgeschlossen ist (vgl. KG StraFo 2006, 200; vgl. BGH StV 1989, 378; OLG Düsseldorf StV 1984, 66; KG, Beschlüsse vom 9. Februar 2005 - 5 Ws 40/05 - und 5. November 2001 - 3 Ws 510/01 - Lüderssen in LR, StPO 25. Aufl., § 141 Rdn. 11; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 141 Rdn. 8), selbst wenn der Antrag noch vor Beendigung des Verfahrens angebracht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 774; OLG Celle JurBüro 1991, 857f; OLG Karlsruhe, JurBüro 1986, 574f; KG, Beschluss vom 23. August 2005 - 4 Ws 121/05 -).
  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Konsequent wird daher bei der auf die Prozesskostenhilfe abhebenden Vorschrift des § 397a Abs. 2 StPO die rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Korrektur eines gerichtlichen Versäumnisses zugelassen (vgl. dazu BVerfG NStZ-RR 1997, 69 zu § 397a StPO a.F.; Meyer-Goßner aaO, Rdn. 15 zu § 397a m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 627/88

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Für diesen besteht weitgehend Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine rückwirkende Beiordnung ausgeschlossen ist (vgl. KG StraFo 2006, 200; vgl. BGH StV 1989, 378; OLG Düsseldorf StV 1984, 66; KG, Beschlüsse vom 9. Februar 2005 - 5 Ws 40/05 - und 5. November 2001 - 3 Ws 510/01 - Lüderssen in LR, StPO 25. Aufl., § 141 Rdn. 11; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 141 Rdn. 8), selbst wenn der Antrag noch vor Beendigung des Verfahrens angebracht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 774; OLG Celle JurBüro 1991, 857f; OLG Karlsruhe, JurBüro 1986, 574f; KG, Beschluss vom 23. August 2005 - 4 Ws 121/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Für diesen besteht weitgehend Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine rückwirkende Beiordnung ausgeschlossen ist (vgl. KG StraFo 2006, 200; vgl. BGH StV 1989, 378; OLG Düsseldorf StV 1984, 66; KG, Beschlüsse vom 9. Februar 2005 - 5 Ws 40/05 - und 5. November 2001 - 3 Ws 510/01 - Lüderssen in LR, StPO 25. Aufl., § 141 Rdn. 11; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 141 Rdn. 8), selbst wenn der Antrag noch vor Beendigung des Verfahrens angebracht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 774; OLG Celle JurBüro 1991, 857f; OLG Karlsruhe, JurBüro 1986, 574f; KG, Beschluss vom 23. August 2005 - 4 Ws 121/05 -).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Da § 397a Abs. 1 StPO eine Gruppe von Nebenklägern privilegieren und nicht schlechter stellen will als den prozesskostenhilfeberechtigten Nebenkläger, wird hier auch die rückwirkende Beiordnung für zulässig erachtet (OLG Köln, Beschluss vom 1. Oktober 1999 - 2 Ws 528/99 - zit. nach juris; vgl. auch Meyer-Goßner aaO).
  • OLG Koblenz, 03.01.1995 - 1 Ws 876/94

    Strafvollstreckungsverfahren; Strafzeitberechnung; Pflichtverteidiger;

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Die Gegenauffassung, die im Falle rechtzeitiger Antragstellung eine rückwirkende (Verteidiger-) Bestellung zulassen will (vgl. OLG Koblenz, StV 1995, 537; LG Berlin, StV 1997, 517; Laufhütte in KK, aaO, Rdnr. 12 zu § 141 m.w.Nachw.), käme im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Berlin, 24.09.1996 - 524 Qs 25/96

    Möglichkeit der nachträglichen Bestellung des Wahlverteidigers zum

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Die Gegenauffassung, die im Falle rechtzeitiger Antragstellung eine rückwirkende (Verteidiger-) Bestellung zulassen will (vgl. OLG Koblenz, StV 1995, 537; LG Berlin, StV 1997, 517; Laufhütte in KK, aaO, Rdnr. 12 zu § 141 m.w.Nachw.), käme im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1987 - 1 Ws 1049/87

    Pflichtverteidigung; Rückwirkende Bestellung; Vergütungsanspruch; Staatskasse;

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Für diesen besteht weitgehend Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine rückwirkende Beiordnung ausgeschlossen ist (vgl. KG StraFo 2006, 200; vgl. BGH StV 1989, 378; OLG Düsseldorf StV 1984, 66; KG, Beschlüsse vom 9. Februar 2005 - 5 Ws 40/05 - und 5. November 2001 - 3 Ws 510/01 - Lüderssen in LR, StPO 25. Aufl., § 141 Rdn. 11; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 141 Rdn. 8), selbst wenn der Antrag noch vor Beendigung des Verfahrens angebracht worden ist (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 774; OLG Celle JurBüro 1991, 857f; OLG Karlsruhe, JurBüro 1986, 574f; KG, Beschluss vom 23. August 2005 - 4 Ws 121/05 -).
  • OLG Celle, 22.02.1991 - 3 Ws 15/91
  • KG, 05.11.2001 - 3 Ws 510/01
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